Seraphon Tonstudio
Etzenbach 11
D-79219 Staufen
Tel.: 07636-1090 und 07633-802565
E-Mail: seraphon@online.de
Internet: www.seraphon.de
 

Einzelfirma
Inhaber: Ulrich Gitschier
Umsatzsteuer-ID: DE 142187722
Steuernummer: 12053/08444 Stadt Mülheim
 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Seraphon Tonstudio

 

1. Grundsätzliches

Seraphon wird als Einzelunternehmen geführt. Alleiniger Inhaber ist Ulrich Gitschier.
Jegliche Terminvereinbarungen für Dienstleistungen durch Seraphon, die schriftlich oder auch mündlich mit Seraphon getroffen werden, gilt es zu erfüllen. Absagen oder Veränderungen der vereinbarten Termine gelten nur dann als fristgerecht, wenn sie mindestens drei Werktage vor dem vereinbarten Termin getätigt werden.
Wird ein vereinbarter Termin ohne fristgerechte Angabe von Gründen, bzw. grundlos durch den Auftraggeber nicht wahrgenommen, ausgenommen bei höherer Gewalt, so ist Seraphon berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von max 80% der Tagespauschale; mindestens jedoch 50,- Euro in Rechnung zu stellen.
Seraphon ist nicht haftbar zu machen, falls durch das Verschulden von Seraphon ein Termin nicht erfüllt werden kann.

2. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Seraphon erbringt seine Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil sämtlicher mit Seraphon geschlossenen Geschäftsverhältnisse und / oder Verträge sind und werden.

Einkaufs- und Geschäftsbedingungen sind für den Kunden als verbindlich anzusehen, wenn für das jeweilige Geschäftsverhältnis eine schriftliche Auftragserteilung bzw. Anerkennung vorliegt.
Ein Geschäftsverhältnis im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist allerdings auch ohne schriftlicher Auftragserteilung als rechtskräftig anzusehen, wenn der Kunde bereits und ohne ausdrücklichem Widerspruch eine Dienstleistung in Anspruch genommen, bzw. in Auftrag gegeben hat (z.B. durch Übergabe von Ton- und / oder Daten-Trägern oder andere für den Auftrag relevante Gegenstände).

3. Haftungsausschluss

Die Benutzung der Geschäftsräume von Seraphon, sowie alle anderen sich im Gebäude befindenden Räume, einschließlich der Außenanlagen (Zufahrtswege, Parkplätze), erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitbringen von elektronischen und / oder nicht-elektronischen Gegenständen (z.B. Musikinstrumente, Gitarrenverstärker, Zubehör, etc.) erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Seraphon haftet nicht, falls es zu Sachschäden an Seraphon uneigenen Gegenständen an den oben genannten Orten kommt. Seraphon haftet ebenfalls nicht, falls es zu Urheberrechtsverletzungen an Dritten durch den Geschäftspartner kommt.

Erbringt Seraphon eine Dienstleistung in Form von Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material, so handelt Seraphon immer im Namen des Auftraggebers und unter der Vorraussetzung, dass er es stets für den privaten Gebrauch verwendet, bzw. er im Besitz der erforderlichen Lizenzen ist. Seraphon gibt keine Gewährleistung für die einwandfreie Kompatibilität von beschreibbaren bzw. wieder beschreibbaren Medien (z.B. CD-R/-RW, DVD-R/-RW), die von Seraphon erstellt wurden, mit etwaigen Lese- bzw. Abspielgeräten. Sofern die von Seraphon erstellten Medien am Herstellungsort einwandfrei funktionieren, besteht kein Recht auf Nachbesserung für den Geschäftspartner.

4. Verantwortlichkeit

Die im direkten Geschäftskontakt mit Seraphon stehende Person ist voll verantwortlich zu machen, falls es zwischen ihr oder auch von ihr herbeigeführten Personen (z.B. Mitwirkende, Freunde, Verwandte, etc.), die nicht im direkten Geschäftskontakt mit Seraphon stehen, zu jeglicher Art von Auseinandersetzungen kommt; insbesondere Sachbeschädigung, Missachtung der Nutzungsbestimmungen, Hausfriedensbruch, etc.

5. Angebote

Seraphon ist längstens 30 Tage an ein Angebot gebunden, insofern das Angebot nicht als frei bleibend, bzw. unverbindlich ausgestellt wurde. Ansonsten gilt die auf dem Angebot vermerkte Gültigkeit. Seraphon behält sich sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche und nicht gewerbliche Schutzrechte an sämtlichen audio- und audiovisuellen Produktionen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor, insofern nichts Anderes für den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde. Sämtliche vorbezeichneten Produktionen, Unterlagen und Gegenstände dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Seraphon nicht anderweitig genutzt werden.

7. Urheberrechte

Im Regelfall verbleiben sämtliche Urheberrechtsansprüche an erbrachten Leistungen bei Seraphon. Wird jedoch eine Abtretung der Urheberrechte im jeweiligen Vertrag für einige oder alle von Seraphon erbrachten Leistungen vereinbart, so gelten die Urheberrechte für einen Zeitraum von 3 Jahren als an den Auftraggeber abgetreten. Hiernach fallen alle Ansprüche an Seraphon zurück. Eine zeitlich unbegrenzte Abtretung der Urheberrechte gilt nur bei expliziter, schriftlicher Erwähnung der Unbegrenztheit der Abtretung. Insofern nichts Anderes vereinbart ist, überlässt  Seraphon dem Auftraggeber die Nutzungs- und Auswertungsrechte gemäß der aus dem Auftrag hervorgehenden Einsatzzwecke für 3 Jahre nach Datum der Rechnungsstellung nicht exklusiv, es sei denn, Exklusivität wurde schriftlich vereinbart. Die Urheberrechte sowie alle anderen Nutzungsrechte verbleiben bei Seraphon. Überlässt Seraphon sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Auswertungsrechte dem Geschäftspartner auf Unbegrenztheit in einem exklusiven Vertrag, vergütet der Geschäftspartner Seraphon gegenüber jede volle und auch angebrochene Minute pro Titel zum Lizenzpreis der zum Zeitpunkt der Vertragsausstellung vorliegenden Lizenzgebühren aus der aktuellen Preisliste von Seraphon.

8. Leistungen von Seraphon

Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Auftragsgegenstands und Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Es gelten lediglich solche Leistungen als vereinbart, die tatsächlich im schriftlichen Auftrag aufgeführt sind, ausgenommen es handelt sich um eine nicht vorhersehbare und somit zwingende Notwendigkeit, die einen erheblichen Teil dazu beiträgt, das Produkt fertig zustellen.
Eventuelle Zusatzleistungen (z.B. Beschaffung einer Internet Domain oder Nutzungsrechte für fremdes Material (Bild, Text, Ton o. ä.) oder irgendeine andere, zusätzlich erbrachte Leistung oder Erweiterung einer vereinbarten Leistung wird von Seraphon gemäß der zur jeweiligen Zeit (nicht zur Zeit der Auftragserteilung) gültigen Preisliste abgerechnet.

Seraphon ist zur Be- und Verarbeitung der vom Kunden zu liefernden Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne, Html- Dokumenten etc.) nur verpflichtet, soweit diese den vereinbarten Anforderungen entsprechen und mit angemessenem Aufwand zu verarbeiten sind.

Seraphon ist berechtigt, den vereinbarten Auftrag in für den Kunden zumutbaren Teilleistungen zu erbringen.

9. Leistungsfristen

Leistungsfristen beginnen erst zu laufen, wenn vom Kunden zu liefernde Unterlagen oder Freigaben oder eine vereinbarte Anzahlung eingegangen sind.

Wird die Einhaltung vereinbarter Leistungsfristen durch von Seraphon nicht zu vertretende Umstände verhindert, auch wenn dies Vorlieferanten oder Subunternehmer von Seraphon betrifft, verlängert sich die Frist um die Dauer der Verhinderung. Dauert die Verhinderung länger als 8 Wochen an, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten.

Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung von Teil- oder Abschlagsrechnungen im Verzug oder tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen ein, ist Seraphon berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrags einzustellen, bis Zahlung oder Sicherstellung der Zahlung erfolgt ist.

10. Abnahme, Anzeige von Mängeln

Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von Seraphon binnen 3 Arbeitstagen nach zur Verfügungstellung zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung oder verwendet der Kunde die von Seraphon erbrachte Leistung ohne Vorbehalt, gilt dies auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als Abnahme.

Seraphon ist nur dann zur Gewährleistung bei offenkundigen Mängeln verpflichtet, wenn der Auftraggeber diese innerhalb der oben genannten Abnahmefrist schriftlich anzeigt. Der Auftraggeber hat in jedem Fall die Analyse und die Behebung der Mängel durch Seraphon zu ermöglichen. Sollte nach dreimaliger Korrektur keine Abnahme durch den Kunden stattfinden so wird Seraphon einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Die Kosten hierfür trägt die Partei zu deren Ungunsten entschieden wird. Abgenommene Teile des Auftrages sind in jedem Fall zahlbar.
Droht infolge eines Mangels der Eintritt eines Schadens, hat der Kunde alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung eines solchen Schadens zu treffen und im übrigen Seraphon unverzüglich zu informieren.

11. Bezahlung

Wurde für Arbeiten keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen, gelten die Preise der jeweiligen Preisliste von Seraphon. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Produktübergabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung durch den Geschäftspartner an Seraphon.
Alle durch Seraphon erbrachten (Dienst-) Leistungen bleiben somit bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Seraphon.
Geforderte Beträge sind am Ende des Produktionstages, spätestens jedoch am Tag der Rechungsstellung umgehend zu begleichen.

12. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat Seraphon unverzüglich über den Wechsel des Projektverantwortlichen, Änderungen seiner Rechtsform sowie die Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens in Kenntnis zu setzen.

Der Kunde hat selbst und auf eigene Kosten für die Vermittlung der von Seraphon erstellten Arbeitsergebnisse an Dritte zu sorgen. Sofern  Seraphon dies ausnahmsweise übernimmt, hat der Kunde Seraphon alle dazu notwendigen Daten und Zugangsberechtigungen zur Verfügung zu stellen.

Vom Kunden zur Verfügung zu stellende Daten sind an Seraphon in für Seraphon weiterverarbeitungsfähigen Formaten zu liefern, die zuvor mit Seraphon einvernehmlich abgestimmt werden.

Die inhaltliche und rechtliche Überprüfung der vom Kunden bereitzustellenden Daten ist Sache des Kunden. Der Kunde hat die von Seraphon be- oder verarbeiteten Daten vor ihrer endgültigen Verwendung auf Anforderung von Seraphon zu prüfen und zu genehmigen.

Der Kunde versichert hinsichtlich der von ihm zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Daten, dass er insoweit über alle Bearbeitungs-, Nutzungs-, Verwertungs- und sonstigen Rechte verfügt, die zur Erbringung der Seraphon obliegenden Leistungen erforderlich sind.

Der Kunde hat allen Schaden zu ersetzen, der Seraphon dadurch entsteht, dass der vom Kunden vorgegebene und gewünschte Inhalt der von Seraphon zu erbringenden Leistung gegen Recht und Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt oder Rechte Dritter verletzt, soweit  Seraphon diesen Verstoß bei der ihr zumutbaren Prüfung nicht erkennen musste.

13. Geheimhaltung

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten sämtliche von oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu Seraphon bekannt gewordenen oder überlassenen Informationen und Unterlagen als vertraulich.

Der Kunde verpflichtet sich, Seraphon zu nennen und hierzu auf seiner Homepage oder dem endgültigen Datenträger die Vermerke ("copyright" und/oder "designed by" oder in Abstimmung mit Seraphon ähnliches) anzubringen und die dazugehörigen Verknüpfungen (Links) nicht zu entfernen. Eine Veränderung oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse von Seraphon bedarf deren vorheriger schriftlicher Zustimmung.

Zur Nutzung der Arbeitsergebnisse von Seraphon oder der von Seraphon beschafften Nutzungsrechte ist der Kunde erst berechtigt, wenn er die Forderungen von Seraphon aus dem zugrunde liegenden Vertrag vollständig beglichen hat.

14. Haftung von Seraphon

Die Haftung von Seraphon für die Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten ist ausgeschlossen, soweit Seraphon nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird eine vertragswesentliche Pflicht grob fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Seraphon auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss. Seraphon haftet keinesfalls für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nicht- Abnahme eines Produktes oder Auftrages von Seraphon resultieren.

15. Unterlagen und Daten des Kunden

Seraphon wird vom Kunden überlassene Unterlagen und Daten mit in eigenen Dingen üblicher Sorgfalt verwahren. Die Versicherung solcher Unterlagen oder Daten ist Sache des Kunden.

Unterlagen und Daten des Kunden wird Seraphon für die Dauer von 2 Jahren ab Abnahme und/oder Vertragsbeendigung aufbewahren und/oder gespeichert halten. Nach Ablauf dieser Frist ist Seraphon zur Vernichtung der Unterlagen und Datenträger und/oder zur Löschung von Daten berechtigt, wenn nicht der Kunde zuvor ihre Rückgabe verlangt hat.

16. Haftung für Schäden an Gegenständen oder Personen

Seraphon übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden deren Ursache in leichter Fahrlässigkeit zu finden sind, oder im üblichen Arbeitsablauf eines Tonstudios als normal oder vertretbar anzusehen sind. Seraphon übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Schaden an von Dritten mitgebrachten Gegenständen (Equipment etc.).

Seraphon verfügt über empfindliche Einrichtungen und Betriebsmittel, insbesondere technische Anlagen, die mit hoher Sorgfalt, Umsicht und Sachkenntnis zu behandeln sind. Mit dem Betreten und insbesondere der Inanspruchnahme dieser Anlagen und Betriebsmittel erkennt jeder Kunde eine erhöhte Sorgfaltspflicht im Umgang damit an. Alle Einrichtungen und Betriebsmittel sind mit Umsicht zu nutzen, insbesondere nicht direkt von Seraphon autorisierte Bedienungen elektrischer und elektronischer Anlagen sind untersagt.

Zum Schutz von empfindlichen Einrichtungen oder Arbeitsmitteln ist Seraphon berechtigt, Kunden, die ein an diesen Anlagen gefährdendes Verhalten an den Tag legen, des Hauses und auch des Grundstückes zu verweisen.

Seraphon ist berechtigt, Kunden für aus Missachtung der oben festgelegten Bestimmungen entstandene Schäden haftbar zu machen.

17. Werbung

Der Kunde berechtigt Seraphon von allen bei Seraphon produzierten oder bearbeiteten Produktionen eine Abbildung des endgültigen Tonträgers sowie eine Tonprobe zu Werbezwecken auf die Seraphon Homepage zu stellen. Die Tonproben können als Stream oder auch als kostenloser Download zur Verfügung stehen. Sollte der Kunde die Erlaubnis hierfür nicht geben wollen, so ist dies schriftlich zu regeln.

18. Sonstiges

Erfüllungsort ist der Sitz von Seraphon. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen und / oder Ergänzungen geschäftlicher, bzw. vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
Mündliche Nebenabkommen oder etwaige geschäftlich relevante Vereinbarungen auf mündlicher Basis sind für beide Parteien, außer zur Terminabsprache, unwirksam.

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im übrigen. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang der mit Seraphon geschlossenen Verträge ist der Sitz von Seraphon.  Seraphon ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich zulässigem Gerichtsstand zu klagen.

 


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