1. Grundsätzliches
Seraphon wird als
Einzelunternehmen geführt. Alleiniger Inhaber ist Ulrich Gitschier.
Jegliche Terminvereinbarungen für Dienstleistungen durch Seraphon, die
schriftlich oder auch mündlich mit Seraphon getroffen werden, gilt es zu
erfüllen. Absagen oder Veränderungen der vereinbarten Termine gelten nur
dann als fristgerecht, wenn sie mindestens drei Werktage vor dem
vereinbarten Termin getätigt werden.
Wird ein vereinbarter Termin ohne fristgerechte Angabe von Gründen, bzw.
grundlos durch den Auftraggeber nicht wahrgenommen, ausgenommen bei
höherer Gewalt, so ist Seraphon berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von
max 80% der Tagespauschale; mindestens jedoch 50,- Euro in Rechnung zu
stellen.
Seraphon ist nicht haftbar zu machen, falls durch das Verschulden von
Seraphon ein Termin nicht erfüllt werden kann.
2. Geltung der allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Seraphon erbringt seine
Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die Bestandteil sämtlicher mit Seraphon
geschlossenen Geschäftsverhältnisse und / oder Verträge sind und werden.
Einkaufs- und Geschäftsbedingungen sind für den Kunden als verbindlich
anzusehen, wenn für das jeweilige Geschäftsverhältnis eine schriftliche
Auftragserteilung bzw. Anerkennung vorliegt.
Ein Geschäftsverhältnis im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist allerdings auch ohne schriftlicher Auftragserteilung als rechtskräftig
anzusehen, wenn der Kunde bereits und ohne ausdrücklichem Widerspruch eine
Dienstleistung in Anspruch genommen, bzw. in Auftrag gegeben hat (z.B.
durch Übergabe von Ton- und / oder Daten-Trägern oder andere für den
Auftrag relevante Gegenstände).
3. Haftungsausschluss
Die Benutzung der Geschäftsräume
von Seraphon, sowie alle anderen sich im Gebäude befindenden Räume,
einschließlich der Außenanlagen (Zufahrtswege, Parkplätze), erfolgt auf
eigene Gefahr. Das Mitbringen von elektronischen und / oder
nicht-elektronischen Gegenständen (z.B. Musikinstrumente,
Gitarrenverstärker, Zubehör, etc.) erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr.
Seraphon haftet nicht, falls es zu Sachschäden an Seraphon uneigenen
Gegenständen an den oben genannten Orten kommt. Seraphon haftet ebenfalls
nicht, falls es zu Urheberrechtsverletzungen an Dritten durch den
Geschäftspartner kommt.
Erbringt Seraphon eine Dienstleistung in Form von Vervielfältigung von
urheberrechtlich geschütztem Material, so handelt Seraphon immer im Namen
des Auftraggebers und unter der Vorraussetzung, dass er es stets für den
privaten Gebrauch verwendet, bzw. er im Besitz der erforderlichen Lizenzen
ist. Seraphon gibt keine Gewährleistung für die einwandfreie
Kompatibilität von beschreibbaren bzw. wieder beschreibbaren Medien (z.B.
CD-R/-RW, DVD-R/-RW), die von Seraphon erstellt wurden, mit etwaigen Lese-
bzw. Abspielgeräten. Sofern die von Seraphon erstellten Medien am
Herstellungsort einwandfrei funktionieren, besteht kein Recht auf
Nachbesserung für den Geschäftspartner.
4. Verantwortlichkeit
Die im direkten Geschäftskontakt
mit Seraphon stehende Person ist voll verantwortlich zu machen, falls es
zwischen ihr oder auch von ihr herbeigeführten Personen (z.B. Mitwirkende,
Freunde, Verwandte, etc.), die nicht im direkten Geschäftskontakt mit
Seraphon stehen, zu jeglicher Art von Auseinandersetzungen kommt;
insbesondere Sachbeschädigung, Missachtung der Nutzungsbestimmungen,
Hausfriedensbruch, etc.
5.
Angebote
Seraphon ist längstens 30 Tage an
ein Angebot gebunden, insofern das Angebot nicht als frei bleibend, bzw.
unverbindlich ausgestellt wurde. Ansonsten gilt die auf dem Angebot
vermerkte Gültigkeit. Seraphon behält sich sämtliche Eigentums-, Urheber-
und sonstige gewerbliche und nicht gewerbliche Schutzrechte an sämtlichen
audio- und audiovisuellen Produktionen, Abbildungen, Zeichnungen,
Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor, insofern nichts Anderes für
den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde. Sämtliche vorbezeichneten
Produktionen, Unterlagen und Gegenstände dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Seraphon
nicht anderweitig genutzt werden.
7. Urheberrechte
Im Regelfall verbleiben sämtliche
Urheberrechtsansprüche an erbrachten Leistungen bei Seraphon. Wird jedoch
eine Abtretung der Urheberrechte im jeweiligen Vertrag für einige oder
alle von Seraphon erbrachten Leistungen vereinbart, so gelten die
Urheberrechte für einen Zeitraum von 3 Jahren als an den Auftraggeber
abgetreten. Hiernach fallen alle Ansprüche an Seraphon zurück. Eine
zeitlich unbegrenzte Abtretung der Urheberrechte gilt nur bei expliziter,
schriftlicher Erwähnung der Unbegrenztheit der Abtretung. Insofern nichts
Anderes vereinbart ist, überlässt Seraphon dem Auftraggeber die
Nutzungs- und Auswertungsrechte gemäß der aus dem Auftrag hervorgehenden
Einsatzzwecke für 3 Jahre nach Datum der Rechnungsstellung nicht exklusiv,
es sei denn, Exklusivität wurde schriftlich vereinbart. Die Urheberrechte
sowie alle anderen Nutzungsrechte verbleiben bei Seraphon. Überlässt
Seraphon sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Auswertungsrechte dem
Geschäftspartner auf Unbegrenztheit in einem exklusiven Vertrag, vergütet
der Geschäftspartner Seraphon gegenüber jede volle und auch angebrochene
Minute pro Titel zum Lizenzpreis der zum Zeitpunkt der Vertragsausstellung
vorliegenden Lizenzgebühren aus der aktuellen Preisliste von Seraphon.
8. Leistungen von Seraphon
Vereinbarungen über die
Beschaffenheit des Auftragsgegenstands und Eigenschaftszusicherungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Es gelten lediglich solche Leistungen als vereinbart, die tatsächlich im
schriftlichen Auftrag aufgeführt sind, ausgenommen es handelt sich um eine
nicht vorhersehbare und somit zwingende Notwendigkeit, die einen
erheblichen Teil dazu beiträgt, das Produkt fertig zustellen.
Eventuelle Zusatzleistungen (z.B. Beschaffung einer Internet Domain oder
Nutzungsrechte für fremdes Material (Bild, Text, Ton o. ä.) oder
irgendeine andere, zusätzlich erbrachte Leistung oder Erweiterung einer
vereinbarten Leistung wird von Seraphon gemäß der zur jeweiligen Zeit
(nicht zur Zeit der Auftragserteilung) gültigen Preisliste abgerechnet.
Seraphon ist zur Be- und Verarbeitung der vom Kunden zu liefernden Daten
(Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne, Html- Dokumenten etc.) nur
verpflichtet, soweit diese den vereinbarten Anforderungen entsprechen und
mit angemessenem Aufwand zu verarbeiten sind.
Seraphon ist berechtigt, den vereinbarten Auftrag in für den Kunden
zumutbaren Teilleistungen zu erbringen.
9. Leistungsfristen
Leistungsfristen beginnen erst zu
laufen, wenn vom Kunden zu liefernde Unterlagen oder Freigaben oder eine
vereinbarte Anzahlung eingegangen sind.
Wird die Einhaltung vereinbarter Leistungsfristen durch von Seraphon nicht
zu vertretende Umstände verhindert, auch wenn dies Vorlieferanten oder
Subunternehmer von Seraphon betrifft, verlängert sich die Frist um die
Dauer der Verhinderung. Dauert die Verhinderung länger als 8 Wochen an,
kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten.
Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung von Teil- oder
Abschlagsrechnungen im Verzug oder tritt nach Vertragsschluss eine
wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen ein, ist
Seraphon berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrags einzustellen,
bis Zahlung oder Sicherstellung der Zahlung erfolgt ist.
10. Abnahme, Anzeige von Mängeln
Der Kunde ist verpflichtet, die
Leistungen von Seraphon binnen 3 Arbeitstagen nach zur Verfügungstellung zu
prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung
oder verwendet der Kunde die von Seraphon erbrachte Leistung ohne
Vorbehalt, gilt dies auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als
Abnahme.
Seraphon ist nur dann zur Gewährleistung bei offenkundigen Mängeln
verpflichtet, wenn der Auftraggeber diese innerhalb der oben genannten
Abnahmefrist schriftlich anzeigt. Der Auftraggeber hat in jedem Fall die
Analyse und die Behebung der Mängel durch Seraphon zu ermöglichen. Sollte
nach dreimaliger Korrektur keine Abnahme durch den Kunden stattfinden so
wird Seraphon einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Die Kosten
hierfür trägt die Partei zu deren Ungunsten entschieden wird. Abgenommene
Teile des Auftrages sind in jedem Fall zahlbar.
Droht infolge eines Mangels der Eintritt eines Schadens, hat der Kunde
alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung eines
solchen Schadens zu treffen und im übrigen Seraphon unverzüglich zu
informieren.
11. Bezahlung
Wurde für Arbeiten keine
ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen, gelten die Preise der
jeweiligen Preisliste von Seraphon. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in
den Preisen nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Produktübergabe
erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung durch den Geschäftspartner an
Seraphon.
Alle durch Seraphon erbrachten (Dienst-) Leistungen bleiben somit bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum von Seraphon.
Geforderte Beträge sind am Ende des Produktionstages, spätestens jedoch am
Tag der Rechungsstellung umgehend zu begleichen.
12. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat Seraphon
unverzüglich über den Wechsel des Projektverantwortlichen, Änderungen
seiner Rechtsform sowie die Beantragung eines Insolvenz- oder
Vergleichsverfahrens in Kenntnis zu setzen.
Der Kunde hat selbst und auf eigene Kosten für die Vermittlung der von
Seraphon erstellten Arbeitsergebnisse an Dritte zu sorgen. Sofern
Seraphon dies ausnahmsweise übernimmt, hat der Kunde Seraphon alle dazu
notwendigen Daten und Zugangsberechtigungen zur Verfügung zu stellen.
Vom Kunden zur Verfügung zu stellende Daten sind an Seraphon in für
Seraphon weiterverarbeitungsfähigen Formaten zu liefern, die zuvor mit
Seraphon einvernehmlich abgestimmt werden.
Die inhaltliche und rechtliche Überprüfung der vom Kunden
bereitzustellenden Daten ist Sache des Kunden. Der Kunde hat die von
Seraphon be- oder verarbeiteten Daten vor ihrer endgültigen Verwendung auf
Anforderung von Seraphon zu prüfen und zu genehmigen.
Der Kunde versichert hinsichtlich der von ihm zur Verfügung zu stellenden
Unterlagen und Daten, dass er insoweit über alle Bearbeitungs-, Nutzungs-,
Verwertungs- und sonstigen Rechte verfügt, die zur Erbringung der Seraphon
obliegenden Leistungen erforderlich sind.
Der Kunde hat allen Schaden zu ersetzen, der Seraphon dadurch entsteht,
dass der vom Kunden vorgegebene und gewünschte Inhalt der von Seraphon zu
erbringenden Leistung gegen Recht und Gesetz oder gegen die guten Sitten
verstößt oder Rechte Dritter verletzt, soweit Seraphon diesen
Verstoß bei der ihr zumutbaren Prüfung nicht erkennen musste.
13. Geheimhaltung
Soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart, gelten sämtliche von oder im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung zu Seraphon bekannt gewordenen oder überlassenen
Informationen und Unterlagen als vertraulich.
Der Kunde verpflichtet sich, Seraphon zu nennen und hierzu auf seiner
Homepage oder dem endgültigen Datenträger die Vermerke ("copyright"
und/oder "designed by" oder in Abstimmung mit Seraphon ähnliches)
anzubringen und die dazugehörigen Verknüpfungen (Links) nicht zu
entfernen. Eine Veränderung oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse von
Seraphon bedarf deren vorheriger schriftlicher Zustimmung.
Zur Nutzung der Arbeitsergebnisse von Seraphon oder der von Seraphon
beschafften Nutzungsrechte ist der Kunde erst berechtigt, wenn er die
Forderungen von Seraphon aus dem zugrunde liegenden Vertrag vollständig
beglichen hat.
14. Haftung von Seraphon
Die Haftung von Seraphon für die
Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten ist
ausgeschlossen, soweit Seraphon nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Wird eine vertragswesentliche Pflicht grob fahrlässig verletzt, so ist die
Haftung von Seraphon auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Die
vorstehenden Regelungen gelten auch für Ansprüche aus Verschulden bei
Vertragsschluss. Seraphon haftet keinesfalls für direkte oder indirekte
Schäden, die aus der Nicht- Abnahme eines Produktes oder Auftrages von
Seraphon resultieren.
15. Unterlagen und Daten des Kunden
Seraphon wird vom Kunden
überlassene Unterlagen und Daten mit in eigenen Dingen üblicher Sorgfalt
verwahren. Die Versicherung solcher Unterlagen oder Daten ist Sache des
Kunden.
Unterlagen und Daten des Kunden wird Seraphon für die Dauer von 2 Jahren
ab Abnahme und/oder Vertragsbeendigung aufbewahren und/oder gespeichert
halten. Nach Ablauf dieser Frist ist Seraphon zur Vernichtung der
Unterlagen und Datenträger und/oder zur Löschung von Daten berechtigt,
wenn nicht der Kunde zuvor ihre Rückgabe verlangt hat.
16. Haftung für Schäden an Gegenständen
oder Personen
Seraphon übernimmt keinerlei
Haftung für Personen- oder Sachschäden deren Ursache in leichter
Fahrlässigkeit zu finden sind, oder im üblichen Arbeitsablauf eines
Tonstudios als normal oder vertretbar anzusehen sind. Seraphon übernimmt
keinerlei Haftung für Verlust oder Schaden an von Dritten mitgebrachten
Gegenständen (Equipment etc.).
Seraphon verfügt über empfindliche Einrichtungen und Betriebsmittel,
insbesondere technische Anlagen, die mit hoher Sorgfalt, Umsicht und
Sachkenntnis zu behandeln sind. Mit dem Betreten und insbesondere der
Inanspruchnahme dieser Anlagen und Betriebsmittel erkennt jeder Kunde eine
erhöhte Sorgfaltspflicht im Umgang damit an. Alle Einrichtungen und
Betriebsmittel sind mit Umsicht zu nutzen, insbesondere nicht direkt von
Seraphon autorisierte Bedienungen elektrischer und elektronischer Anlagen
sind untersagt.
Zum Schutz von empfindlichen Einrichtungen oder Arbeitsmitteln ist
Seraphon berechtigt, Kunden, die ein an diesen Anlagen gefährdendes
Verhalten an den Tag legen, des Hauses und auch des Grundstückes zu
verweisen.
Seraphon ist berechtigt, Kunden für aus Missachtung der oben festgelegten
Bestimmungen entstandene Schäden haftbar zu machen.
17. Werbung
Der Kunde berechtigt Seraphon von
allen bei Seraphon produzierten oder bearbeiteten Produktionen eine
Abbildung des endgültigen Tonträgers sowie eine Tonprobe zu Werbezwecken
auf die Seraphon Homepage zu stellen. Die Tonproben können als Stream oder
auch als kostenloser Download zur Verfügung stehen. Sollte der Kunde die
Erlaubnis hierfür nicht geben wollen, so ist dies schriftlich zu regeln.
18. Sonstiges
Erfüllungsort ist der Sitz von
Seraphon. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und / oder Ergänzungen geschäftlicher, bzw. vertraglicher
Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu
ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur
schriftlich verzichtet werden.
Mündliche Nebenabkommen oder etwaige geschäftlich relevante Vereinbarungen
auf mündlicher Basis sind für beide Parteien, außer zur Terminabsprache,
unwirksam.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen
berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im übrigen. Im Falle der
Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung sind die Parteien
verpflichtet, diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem verfolgten
Zweck in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang der mit Seraphon
geschlossenen Verträge ist der Sitz von Seraphon. Seraphon ist
berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich zulässigem Gerichtsstand zu
klagen.